Bäderhygieneverordnung 2012
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 321 aus 2012,
römisch fünf
Paragraph 52
01.10.2012
11.05.2026
BHygV 2012
82/07 Sonstiges Gesundheitsrecht
Die Reinigung der Wannenoberfläche hat wenn möglich zwischen den einzelnen Benützungsvorgängen zu erfolgen, mindestens jedoch einmal täglich. Es ist darauf zu achten, dass keine größeren Mengen Reinigungsmittel in den Wannenkreislauf gelangen.
13.05.2026
20008002
NOR40142606