Absatz eins,Probenahmehähne für Wasserproben sind an folgenden Stellen der Wasseraufbereitungsanlage anzubringen:
- Ziffer einsvor und nach jedem Filter,
- Ziffer 2vor und nach der Desinfektionsmittelzuspeisung vor Eintritt ins Becken; bei Wasseraufbereitungsanlagen mit nur einem Filter kann der Probenahmehahn vor der Desinfektionsmittelzuspeisung entfallen,
- Ziffer 3im Zulauf zum Reaktionsbehälter bei Verfahren gemäß Paragraph 14, Ziffer 2, und
- Ziffer 4im Rücklauf von Solaranlagen mit direkter Badewassererwärmung vor Wiedereintritt in den Badewasserkreislauf.