Absatz eins,Zur desinfizierenden Spülung der Filteranlage sind nur die in der Anlage 3 Abschnitt C angeführten Desinfektionsmittel zulässig. Die Spülung der Filteranlage muss mit chlor-, chlordioxid- oder wasserstoffperoxidhaltigem Wasser erfolgen. Im Fall der Verwendung von Wasserstoffperoxid oder Chlordioxid sind dessen Rückstände vor Wiederaufnahme des Filterbetriebs aus dem Filter zu spülen.