Absatz eins,Der Förderstrom darf nur außerhalb der Öffnungszeit und nur reduziert werden, wenn
- Ziffer einsa) der reduzierte Förderstrom bei Becken, ausgenommen Warmsprudelbecken (Whirl Pools), mindestens 50% des Förderstromes QA beträgt oder
- Litera bder reduzierte Förderstrom bei Warmsprudelbecken (Whirl Pools) mindestens 50% des Förderstromes QG beträgt und
- Ziffer 2bei einem Färbetest eine Färbezeit von maximal 20 Minuten bei reduziertem Förderstrom nachgewiesen und eingehalten,
- Ziffer 3die Redox-Spannung während des Betriebes mit reduziertem Förderstrom kontinuierlich überwacht und
- Ziffer 4die Wasseraufbereitungsanlage selbsttätig auf den Förderstrom QA schaltet, wenn ein Wert der Redoxspannung von 700 mV unterschritten wird.