Die Lieferung der in der Anlage aufgezählten Gegenstände.
Schrott-Umsatzsteuerverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 129 aus 2007, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 320 aus 2012,
Paragraph 2
28.09.2012
Ziffer 2 und 3 ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 30. September 2012 ausgeführt werden vergleiche Paragraph 4, Absatz 2,).
Es handelt sich um folgende Umsätze: