Kurztitel

Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze Österreich (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 136 aus 2012,

Typ

Vertrag – Tschechische R

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.12.2012

Index

19/02 Staatsgrenzen

Text

ABSCHNITT römisch eins
Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze in den Grenzabschnitten X und XI

Artikel 1

(1) Abweichend von der Regelung des Artikels 1 und der Anlage 7 des Staatsgrenzvertrages wird der Verlauf der Staatsgrenze bestimmt:

1. im Grenzabschnitt römisch zehn vom Grenzzeichen X/41-06 bis zum Grenzzeichen römisch elf C – Thaya-Damm – (österreichische Gemeinde Bernhardsthal, politscher Bezirk Mistelbach, einerseits und tschechische Gemeinde Břeclav, Bezirk Břeclav, andererseits) durch die Anlage 1;

2. im Grenzabschnitt römisch elf vom Grenzzeichen römisch elf bis zum Schnittpunkt der Staatsgrenze in der Thaya mit der Geraden, die durch die Standorte der Grenzzeichen XI/6/1 und XI/6/2 bestimmt ist – Thayadurchstiche – (österreichische Gemeinden Bernhardsthal und Rabensburg, politscher Bezirk Mistelbach, sowie Hohenau an der March, politscher Bezirk Gänserndorf, einerseits und tschechische Gemeinden Břeclav und Lanžhot, Bezirk Břeclav, andererseits) unbeschadet der Regelungen des Artikels 3, Absätze 1 bis 3 des Staatsgrenzvertrages durch die Anlage 2.

(2) Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteile dieses Vertrages. Die Anlagen bestehen aus je einer Grenzbeschreibung, einem Grenzplan, einem Situationsplan (samt Flächenverzeichnis) und einem Koordinatenverzeichnis.

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2025

Gesetzesnummer

20007989

Dokumentnummer

NOR40142379