Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Spanien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 127 aus 2012,
Artikel 13
01.09.2012
Die Parteien teilen einander auf diplomatischem Wege die zuständigen Sicherheitsbehörden mit, die für die Durchführung dieses Abkommens verantwortlich sind.