Kurztitel

Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Spanien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 127 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 12

Inkrafttretensdatum

01.09.2012

Text

Artikel 12

KOSTEN

Sollte die Durchführung dieses Abkommens Kosten verursachen, trägt jede Partei ihre eigenen Ausgaben.