Klassifizierte Informationen werden gemäß dem jeweiligen innerstaatlichen Recht nachweislich und auf eine Weise vernichtet, die eine vollständige oder teilweise Wiederherstellung nicht zulässt.
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Spanien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 127 aus 2012,
Artikel 9
01.09.2012