Zugang zu klassifizierten Informationen der Klassifizierungsstufen VERTRAULICH / CONFIDENCIAL und höher wird nur auf Grundlage einer Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung für Personen gemäß dem jeweiligen innerstaatlichen Recht gewährt.
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Spanien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 127 aus 2012,
Artikel 5
01.09.2012