Übermittelte klassifizierte Informationen werden nur zu dem Zweck, für den sie freigegeben wurden, verwendet und nur solchen Personen zugänglich gemacht, die gemäß dem jeweiligen innerstaatlichen Recht zum Zugang zu klassifizierten Informationen der gleichwertigen Klassifizierungsstufe ermächtigt sind und die diesen Zugang für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Personen, die nicht Staatsangehörige einer der Staaten der Parteien sind, wird der Zugang zu solchen Informationen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Herausgebers gewährt.