Klassifizierte Informationen, die übermittelt werden sollen, werden vom Herausgeber gemäß der entsprechenden Klassifizierungsstufe in den Sprachen beider Parteien gekennzeichnet.
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Spanien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 127 aus 2012,
Artikel 3
01.09.2012