Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (UNO)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 117 aus 2012,
Artikel 2
01.09.2012
(1) Die Parteien kommen über die Gleichwertigkeit der folgenden Klassifizierungsstufen überein:
Republik Österreich: | Vereinte Nationen: |
GEHEIM | STRICTLY CONFIDENTIAL |
VERTRAULICH | CONFIDENTIAL |
(2) Klassifizierte Informationen der Republik Österreich der Klassifizierungsstufe "EINGESCHRÄNKT" werden gleichwertig wie klassifizierte Informationen der Vereinten Nationen der Klassifizierungsstufe "VERTRAULICH" betrachtet.