Absatz eins,Exekutivbedienstete sind nur dann zu einem Grundausbildungslehrgang für die Verwendungsgruppe E 1 zuzulassen, wenn
- Ziffer einssie die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der für sie vorgesehenen Verwendung verbunden sind, erwarten lassen; und
- Ziffer 2die planstellen- und bedarfsmäßigen Voraussetzungen dafür vorliegen werden (Paragraph 12, Absatz 6, Ziffer 2,).