Absatz eins,Jeder gemäß Paragraph 40, Absatz eins und 2 Festgenommene ist ehestens in einer ihm verständlichen Sprache über die Gründe seiner Festnahme zu unterrichten.
BFA-Verfahrensgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2012,
Paragraph 41
01.01.2014