Absatz einsLobbying-Unternehmen haben in das Register Abteilung A1 zur Eintragung bekanntzugeben:
- Ziffer einsvor der Aufnahme ihrer Tätigkeit
- Litera aName (Firma), gegebenenfalls Firmenbuchnummer, Sitz und die für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift sowie den Beginn des Geschäftsjahrs,
- Litera beine kurze Bezeichnung ihrer beruflichen oder geschäftlichen Aktivitäten,
- Litera ceinen Hinweis auf den Verhaltenskodex (Paragraph 7,) und
- Litera dgegebenenfalls die Internet-Adresse ihrer Website;
- Ziffer 2die Namen und Geburtsdaten ihrer Lobbyisten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sowie
- Ziffer 3innerhalb von neun Monaten nach Ende des Geschäftsjahrs für das vorangegangene Geschäftsjahr den gesamten mit Lobbying-Tätigkeiten erzielten Umsatz und die Anzahl der bearbeiteten Lobbying-Aufträge.