Absatz eins,Es sind folgende Kosten, die der Landespolizeidirektion oder dem Bund entstehen, von dem Fremden zu ersetzen:
- Ziffer einsKosten, die bei der Durchsetzung der Zurückschiebung entstehen,
- Ziffer 2Kosten der Vollziehung der Schubhaft,
- Ziffer 3Kosten, die als Aufwendungen für den Einsatz gelinderer Mittel anfallen,
- Ziffer 4Dolmetschkosten.