Absatz eins,Wenn eine Identifizierung und Zuordnung eines Kraftfahrzeuges im Hinblick auf die Kennzeichnung mit einer Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette durchgeführt wird, so ist zu überprüfen, welcher Fahrzeugklasse im Sinne des KFG 1967 und welcher Abgasklasse ein bestimmtes Kraftfahrzeug zuzuordnen ist und welcher Antriebsart der Motor, mit dem das jeweilige Kraftfahrzeug betrieben wird, entspricht. Als Grundlage für diese Feststellungen sind in der Regel die einschlägigen Datenbanken („Abgasklassifizierungsdatenbank“) sowie
- Litera adie in der Zulassungsbescheinigung oder die in den jeweiligen Genehmigungsdokumenten (Typenschein, Einzelgenehmigung, Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank) eingetragene Fahrzeugklasse und Antriebsart sowie die unter der Rubrik „V Abgasverhalten“ oder „V9 Abgasklasse“ vermerkten Angaben,
- Litera beine Übereinstimmungsbescheinigung gemäß der Richtlinie 2007/46/EG COC (Certificates of Conformity) oder
- Litera cein von einer hierzu autorisierten Stelle ausgestellter CEMT-Nachweis der Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen und Sicherheitsanforderungen für ein Kraftfahrzeug
heranzuziehen.