Spezielle Kommunikationsparameter-Verordnung 2012
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2012,
Paragraph eins
30.06.2012
Ziel dieser Verordnung ist die effiziente Strukturierung und Verwaltung spezieller Kommunikationsparameter, um den Anforderungen von Nutzern und Bereitstellern in objektiver, transparenter und nichtdiskriminierender Weise zu entsprechen.