Absatz eins,Der Dienstplan der Lenker im Bereich der Güterbeförderung der Österreichischen Post AG umfasst eine verlängerte Wochendienstzeit im Sinne des Paragraph 48, Absatz 6, BDG. Die verlängerte Wochendienstzeit umfasst eine Wochendienstzeit, die um die regelmäßig außerhalb des Dienstortes anfallenden Wendezeiten länger ist als die in Paragraph 48, Absatz 2 und Absatz 4, BDG vorgesehene Wochendienstzeit.