Parteiengesetz 2012
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 2012,
BG
Paragraph 7
30.06.2012
31.12.2022
PartG
10/12 Politische Parteien, Interessenvertretung
Gilt im Jahr 2012 mit der Maßgabe, dass Einnahmen aus Sponsoring und Inseraten nur dann anzugeben sind, wenn die zugrundeliegenden Vereinbarungen nach dem 1. Juli 2012 geschlossen wurden vergleiche Paragraph 16, Absatz 2,).
Ist nur auf jene politischen Parteien anwendbar, die seit dem 1. Jänner 2000 ihre Satzung hinterlegt haben oder seit dem 1. Jänner 2000 zu Wahlen zu einem allgemeinen Vertretungskörper oder zum Europäischen Parlament angetreten sind vergleiche Paragraph 16, Absatz 4,).
Bundesgesetzblatt Nr. 400 aus 1988,, Bundesorganisation, Landesorganisation
17.11.2022
20007889
NOR40140605