Kurztitel

Schifffahrt-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 260 aus 2009, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 215 aus 2012,

Inkrafttretensdatum

01.07.2012

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über den Schutz von ArbeitnehmerInnen in der Schifffahrt (Schifffahrt-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung – SchiffAV)

StF: BGBl. II Nr. 260/2009

Änderung

BGBl. II Nr. 215/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der Paragraphen 32, Absatz 2,, 39 Absatz 3 und 72 Absatz 2, sowie Paragraphen 3,, 6, 7, 12, 14, 15, 17, 20 bis 24, 27, 28, 33 bis 39, 60, 61, 69 und 70 in Verbindung mit Paragraph 132, Absatz eins, des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 450 aus 1994,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 147 aus 2006,, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Geltungsbereich

2. Abschnitt: Fahrzeuge auf Binnengewässern

§ 2.

Geltungsbereich

§ 3.

Angaben

§ 4.

Kennzeichnung von Gefahrenstellen

§ 5.

Sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen

§ 6.

Heiz-, Koch- und Kühleinrichtungen

§ 7.

Trinkwasser

§ 8.

Verkehrswege

§ 9.

Zu- und Abgänge

§ 10.

Leitern

§ 11.

Schwenkbäume

§ 12.

Geländer

§ 13.

Luken

§ 14.

Außenbordarbeiten

§ 15.

Brückendurchfahrten

§ 16.

Aufenthalt im Bereich von Schlepp- oder Kupplungsseilen

§ 17.

Rettungswesten

§ 18.

Festmachen und Verholen

§ 19.

Wiederkehrende Übungen

§ 20.

Abnahmeprüfung

§ 21.

Wiederkehrende Prüfung

§ 22.

Prüfbefund

3. Abschnitt: Schwimmende Geräte auf Binnengewässern

§ 23.

Geltungsbereich

§ 24.

Angaben

§ 25.

Kennzeichnung von Gefahrenstellen

§ 26.

Geländer

§ 27.

Fußleisten, Wasserabläufe

§ 28.

Niedergänge und Einstiegluken

§ 29.

Sicherheitsabstand

§ 30.

Warneinrichtung

§ 31.

Schüttklappen und Förderbänder

§ 32.

Einsatz der Arbeitnehmer

§ 33.

Sicherung gegen Verrutschen

§ 34.

Belastung

§ 35.

Arbeiten und Fahren bei Dunkelheit und schlechter Sicht

§ 36.

Abstellen von Gegenständen

§ 37.

Sicherung gegen unbeabsichtigtes Bewegen

§ 38.

Verstellen von Schüttklappen (Rutschen) und Förderbändern

§ 39.

Begehen von Einstiegluken und Eingängen

§ 40.

Zusätzliche Bestimmungen für Eimerketten-Schwimmbagger, Saug- und Spülbagger

§ 41.

Rettungswesten

§ 42.

Wiederkehrende Übungen

§ 43.

Abnahmeprüfung

§ 44.

Wiederkehrende Prüfung

§ 45.

Prüfbefund

4. Abschnitt: Schifffahrtsanlagen

§ 46.

Geltungsbereich

§ 47.

Sicherung der Arbeitsplätze und der Zugänge

§ 48.

Zugänge zu Fahrzeugen

§ 49.

Beförderung von Arbeitnehmern mit Fahrzeugen

§ 50.

Sicherung der Ladeluken und sonstiger Öffnungen

§ 51.

Beleuchtung der Arbeitsplätze an Bord

§ 52.

Lukendeckel

§ 53.

Hebe- und Fördereinrichtungen und Zubehör

§ 54.

Bedienung von Hebe- und Fördereinrichtungen

§ 55.

Sicherheitsmaßnahmen beim Umschlag

5. Abschnitt: Schlussbestimmungen

§ 56.

Übergangsbestimmungen

§ 57.

Inkrafttreten