Absatz eins,Fachausschüsse werden vom Arbeitnehmerschutzbeirat zur Vorbereitung der Beratungen des Arbeitnehmerschutzbeirates nach Bedarf eingesetzt. Fachausschüsse werden entweder für einen bestimmten Beratungsgegenstand im Einzelfall oder als ständiger Fachausschuß für regelmäßig zu behandelnde Beratungsgegenstände eingerichtet. Jedem Fachausschuß gehören an:
- Ziffer einsein/e Vertreter/in des Zentral-Arbeitsinspektorates,
Anmerkung, Ziffer 2, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 215 aus 2012,)
- Ziffer 3ein/e Vertreter/in der Bundesarbeitskammer,
- Ziffer 4ein/e Vertreter/in der Wirtschaftskammer Österreich,
- Ziffer 5ein/e Vertreter/in des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und
- Ziffer 6ein/e Vertreter/in der Vereinigung Österreichischer Industrieller.