Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (USA)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 89 aus 2012,
Artikel 8,
Zum Inkrafttreten vergleiche Artikel 27, Absatz 2,
Im Fall der Feststellung einer Übereinstimmung von DNA-Profilen im Verfahren gemäß Artikel 7 erfolgt die Übermittlung weiterer zu den Fundstellendatensätzen vorhandener personenbezogener und sonstiger Daten nach dem innerstaatlichen Recht einschließlich der Vorschriften über die Rechtshilfe der ersuchten Vertragspartei und wird in Übereinstimmung mit Artikel 9 übermittelt.