Kurztitel

Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (USA)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 89 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 8,

Beachte

Zum Inkrafttreten vergleiche Artikel 27, Absatz 2,

Text

Artikel 8

Übermittlung weiterer personenbezogener und sonstiger Daten

Im Fall der Feststellung einer Übereinstimmung von DNA-Profilen im Verfahren gemäß Artikel 7 erfolgt die Übermittlung weiterer zu den Fundstellendatensätzen vorhandener personenbezogener und sonstiger Daten nach dem innerstaatlichen Recht einschließlich der Vorschriften über die Rechtshilfe der ersuchten Vertragspartei und wird in Übereinstimmung mit Artikel 9 übermittelt.