Kurztitel
Lehrpläne der Mittelschulen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 185/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1 § 1Artikel eins, Paragraph eins
Index
70/02 Schulorganisation; 70/06 Schulunterricht; 70/09 Minderheiten-Schulrecht
Text
Artikel 1
Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Neuen Mittelschulen
§ 1.Paragraph eins,
Für die einzelnen Formen der Neuen Mittelschulen werden folgende Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:
Lehrplan der Neuen Mittelschule (Anlage 1),
Lehrplan der Neuen Mittelschule unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Neue Musikmittelschule) (Anlage 2),
Lehrplan der Neuen Mittelschule unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (Neue Sportmittelschule) (Anlage 3),
Lehrplan der Neuen Mittelschule unter besonderer Berücksichtigung der skisportlichen Ausbildung (Neue Skimittelschule) (Anlage 4),
Lehrplan der Abteilungen für den Unterricht in slowenischer Sprache, die in Neuen Mittelschulen mit deutscher Unterrichtssprache eingerichtet sind (Anlage 5).