Statistik über den Viehbestand
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 163 aus 2012, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 420 aus 2024,
römisch fünf
Paragraph 5
01.06.2012
30.12.2025
46/01 Bundesstatistikgesetz
Statistische Einheiten sind landwirtschaftliche Betriebe, die zum Stichtag Rinder, Schweine, Schafe oder Ziegen halten oder im Referenzzeitraum nicht untersuchte Schlachtungen von Schweinen durchgeführt haben.
03.01.2025
20007836
NOR40139392