die Richtlinie 2004/49/EG über die Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 95/18/EG des Rates über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen und der Richtlinie 2001/14/EG über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Einhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung (Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit), Amtsblatt Nummer L 164 vom 30.4.2004 Seite 44, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2009/149/EG, Amtsblatt Nummer L 313 vom 28.11.2009 Seite 65, umgesetzt,