Absatz eins,Die Landespolizeidirektion entscheidet in letzter Instanz über Berufungen gegen
- Ziffer einssicherheitspolizeiliche Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörden und
- Ziffer 2sicherheitspolizeiliche Bescheide der Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde erster Instanz (Paragraph 8,).