Schlichtungsstellen-Geschäftsordnung
Bundesgesetzblatt Nr. 444 aus 1987, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 142 aus 2012,
römisch fünf
Paragraph 6
01.05.2012
17.10.2025
SchliSt-Geo.
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Der Präsident des Gerichtshofes hat den Beisitzern vor Antritt ihres Amtes durch Handschlag das Gelöbnis gewissenhafter Ausübung ihres Amtes und der Amtsverschwiegenheit abzunehmen. Die Tatsache der Angelobung ist in einer Niederschrift festzuhalten.
17.10.2025
10008631
NOR40139067