Kurztitel

Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses (Bund – Länder)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 39 aus 2012,

Typ

Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 11

Inkrafttretensdatum

01.01.2012

Außerkrafttretensdatum

30.06.2015

Index

17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG

Text

Artikel 11

Publizitätsbestimmungen

  1. Absatz eins,Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit den gemeinsamen Förderansatz zum Ausdruck zu bringen und auf die partnerschaftliche Aufbringung der Mittel hinzuweisen.
  2. Absatz 2,In sämtlichen programmspezifischen Print- und Online-Produkten sind neben dem entsprechenden sprachlichen Hinweis stets auch das in Anlage 1 enthaltene Logo der Länder-Bund-Förderinitiative, das Logo des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und des jeweiligen Landes bzw. der beteiligten Länder an gut sichtbarer Stelle und in angemessener Größe zu platzieren.

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2025

Gesetzesnummer

20007816

Dokumentnummer

NOR40139013