Absatz eins,Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit den gemeinsamen Förderansatz zum Ausdruck zu bringen und auf die partnerschaftliche Aufbringung der Mittel hinzuweisen.
Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses (Bund – Länder)
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 39 aus 2012,
Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Artikel 11
01.01.2012
30.06.2015
17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
13.02.2025
20007816
NOR40139013