Absatz eins,Der für die gesamte Wirkungsanalyse (Monitoring sowie Evaluierung) verantwortlichen Monitoringgruppe gehören sechs ExpertInnen an, die durch die Steuerungsgruppe jeweils auf drei Jahre bestellt werden. Drei ExpertInnen werden von den LändervertreterInnen in der Steuerungsgruppe und drei ExpertInnen von den VertreterInnen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur nominiert. Eine Wiederbestellung ist möglich.