(2)Absatz 2,Die Steuerungsgruppe fasst ihre Beschlüsse bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder mit ¾-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, hinsichtlich der Aufgabe nach Abs. 3 Z 2 ist Einstimmigkeit erforderlich. Die Einberufung erfolgt durch die bzw. den Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich. Einladung und Sitzungsvorbereitung erfolgen durch die Geschäftsstelle.Die Steuerungsgruppe fasst ihre Beschlüsse bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder mit ¾-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, hinsichtlich der Aufgabe nach Absatz 3, Ziffer 2, ist Einstimmigkeit erforderlich. Die Einberufung erfolgt durch die bzw. den Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich. Einladung und Sitzungsvorbereitung erfolgen durch die Geschäftsstelle.