Absatz eins,Für den Programmbereich „Basisbildung/ Grundkompetenzen“ legen die Vertragsparteien folgende Eckdaten zur Durchführung der Angebotsförderung fest:
- Ziffer einsZielgruppen des Programmbereichs „Basisbildung/ Grundkompetenzen“ sind:
- Litera aPersonen mit Erstsprache Deutsch, welche die Schulpflicht erfüllt, aber keinen positiven Pflichtschulabschluss erreicht und Defizite in den Grundkompetenzen haben;
- Litera bPersonen mit positivem Pflichtschulabschluss, die dennoch Defizite aufweisen (z. B. sekundärer Analphabetismus, Diskalkulie);
- Litera cPersonen mit Migrationshintergrund und mangelnden Basis- und Grundkompetenzen.
- Ziffer 2Der förderfähige Gesamtrahmen je TeilnehmerIn und Maßnahme beträgt mindestens 100 und höchstens 400 Unterrichtseinheiten;
- Ziffer 3Die Größe der Lerngruppen darf 10 TeilnehmerInnen nicht übersteigen:
- Ziffer 4Der kalkulatorische Kostensatz je Unterrichtseinheit liegt in der Bandbreite zwischen EUR 100,-- und EUR 200,-- und ist abhängig von der eingesetzten Anzahl der TrainerInnen je Gruppe, einem etwaigen Kinderbetreuungsangebot, der Anzahl der Einzelstunden beim Lerneinstieg usw.;
- Ziffer 5Angelaufene Kosten für TeilnehmerInnen, welche die Maßnahmen vorzeitig abbrechen, können vom Träger auf Basis der durchschnittlichen kursspezifischen Kosten je TeilnehmerIn und Unterrichtseinheit bis zu einem Ausmaß von 40 Unterrichtseinheiten aliquot mit dem Fördergeber verrechnet werden. Dies gilt auch für die integrierte Beratungs- und Eingangsphase. Bei allen anderen TeilnehmerInnen (d.h. Kursbesuch über 40 UE) beträgt der zur Anwendung kommende Verrechnungssatz 100% der kalkulierten Durchschnittskosten je TeilnehmerIn und Kursmaßnahme.