Absatz eins,Das Förderprogramm gliedert sich entsprechend den unterschiedlichen Qualifikationsstufen „Basisbildung/Grundkompetenzen“ und „Nachholen des Pflichtschulabschlusses“ in zwei Programmbereiche, für die jeweils spezifische Kriterien hinsichtlich der Qualität und Kostenkalkulation gelten. Die beiden Programmbereiche sollen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen kostenfrei umgesetzt werden.