Migrationsverordnung 2012
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 143 aus 2012,
Artikel eins
01.05.2012
Die elektronische Umschreibung der Daten des Grundbuchs einschließlich der Einbücherung des unter einer Einlagezahl gespeicherten nicht verbücherten öffentlichen Gutes wird für alle Katastralgemeinden und das Eisenbahnbuch für den 7. Mai 2012 angeordnet.