Absatz einsIm Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck „Betriebstätte" eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuer samt Protokoll (Tadschikistan)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 76 aus 2012,
Vertrag – Tadschikistan
Artikel 5,
01.07.2012
39/03 Doppelbesteuerung
Ölvorkommen
16.05.2025
20007812
NOR40138742