Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 27 aus 2012,
Paragraph 8,
01.12.2012
Vereinbarungen, die die Vorlage- und Aushändigungspflicht nach Paragraph 4,, die Rechtsfolge der Ausweisvorlage nach Paragraph 6,, die Rechtsfolge unterlassener Vorlage nach Paragraph 7, Absatz eins, einschließlich des sich daraus ergebenden Gewährleistungsanspruchs oder die Rechtsfolge unterlassener Aushändigung nach Paragraph 7, Absatz 2, ausschließen oder einschränken, sind unwirksam.