Kurztitel

Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 27 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8,

Inkrafttretensdatum

01.12.2012

Text

Abweichende Vereinbarungen

Paragraph 8,

Vereinbarungen, die die Vorlage- und Aushändigungspflicht nach Paragraph 4,, die Rechtsfolge der Ausweisvorlage nach Paragraph 6,, die Rechtsfolge unterlassener Vorlage nach Paragraph 7, Absatz eins, einschließlich des sich daraus ergebenden Gewährleistungsanspruchs oder die Rechtsfolge unterlassener Aushändigung nach Paragraph 7, Absatz 2, ausschließen oder einschränken, sind unwirksam.