Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 27 aus 2012,
BG
Paragraph 3
01.12.2012
30.06.2026
EAVG 2012
20/05 Wohn- und Mietrecht
Wird ein Gebäude oder ein Nutzungsobjekt in einem Druckwerk oder einem elektronischen Medium zum Kauf oder zur In-Bestand-Nahme angeboten, so sind in der Anzeige der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben. Diese Pflicht gilt sowohl für den Verkäufer oder Bestandgeber als auch für den von diesem beauftragten Immobilienmakler.
11.06.2026
20007799
NOR40138532