Absatz eins,Akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen sind berechtigt, im Umfang der seitens der Akkreditierungsstelle anerkannten Kompetenz das Akkreditierungszeichen und das Bundeswappen zu führen.
Akkreditierungsgesetz 2012
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 28 aus 2012,
Paragraph 4
21.04.2012