Kurztitel

Akkreditierungsgesetz 2012

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 28 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

21.04.2012

Text

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Paragraph eins,

(Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Änderung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das B-VG etwas anderes bestimmt. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von Bundesbehörden besorgt werden.