Versicherungsvertragsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 2 aus 1959, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 34 aus 2012,
BG
Paragraph 18
01.07.2012
VersVG
20/13 Sonstiges Privatrecht Allgemein
Hatte der Versicherungsnehmer die Gefahrenumstände an Hand von vom Versicherer in geschriebener Form gestellter Fragen anzuzeigen, so kann der Versicherer wegen unterbliebener Anzeige eines Umstandes, nach dem nicht ausdrücklich und genau umschrieben gefragt worden ist, nur im Falle arglistiger Verschweigung zurücktreten.
Fragenliste, Fragenkatalog, Gefahrerhöhung, Gefahrenerhöhung,
Risikoerhöhung
16.03.2021
10001979
NOR40138457