Absatz eins,Für jede öffentliche Pflichtschule hat ein Schulsprengel zu bestehen. Für Vorschulklassen an Volksschulen können von den anderen Stufen der Volksschule abweichende Schulsprengel festgelegt werden.
Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 163 aus 1955, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2012,
Paragraph 13
25.04.2012
23.05.2013
Die Ausführungsbestimmungen sind mit 1. September 2012 in Kraft zu setzen vergleiche Paragraph 19, Absatz 10,).