Strafprozeßordnung 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 29 aus 2012,
BG
Paragraph 480
01.06.2012
StPO
25/01 Strafprozess
Für die Wiederaufnahme und die Erneuerung des Strafverfahrens sowie für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten die im 16. Hauptstück enthaltenen Bestimmungen. In den Fällen der Paragraphen 352 bis 356 entscheidet das Bezirksgericht über die Bewilligung der Wiederaufnahme.
19.08.2025
10002326
NOR40138172