- Ziffer einsdie Anzeige der beabsichtigten Tätigkeit im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates nach Paragraph 11 a, Absatz 2 und 3 unterlässt;
- Ziffer 2die Anzeige nach Paragraph 11 a, Absatz 5, über Änderung der Bedingungen der Angaben nach Paragraph 11 a, Absatz 2 und 3 unterlässt;
- Ziffer 3dem Auskunftsbegehren eines Anwartschafts- oder Leistungsberechtigten gemäß Paragraph 19, Absatz 2, auch nach Mahnung nicht nachkommt;
- Ziffer 4gegenüber den Anwartschafts- und Leistungsberechtigten der Informationspflicht gemäß Paragraph 19, Absatz 3, 4 und 5 nicht nachkommt;
- Ziffer 5die Anzeige der Bestellung des Prüfaktuars nach Paragraph 21, Absatz 3, unterlässt;
- Ziffer 5 aAnmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 2006,)
- Ziffer 6den Nachweis gemäß Paragraph 25, Absatz 9,, dass das Risikomanagement den Mindeststandards entspricht, der FMA nicht fristgerecht vorlegt;
- Ziffer 7der Vorlagepflicht gemäß Paragraph 25 a, Absatz 3, nicht unverzüglich nachkommt;
- Ziffer 8dem Auskunftsbegehren eines beitragleistenden Arbeitgebers, eines Anwartschafts- oder Leistungsberechtigten oder eines zuständigen Betriebsrates gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, auch nach Mahnung nicht nachkommt;
- Ziffer 9Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 2006,)
- Ziffer 10dem Auskunftsbegehren eines beitragleistenden Arbeitgebers, eines Anwartschafts- oder Leistungsberechtigten oder eines zuständigen Betriebsrates gemäß Paragraph 30 a, Absatz 2, auch nach Mahnung nicht nachkommt;
- Ziffer 11die Anzeige der Bestellung des Abschlussprüfers nach Paragraph 31, Absatz 2, unterlässt;
- Ziffer 12die unverzügliche Anzeige von in Paragraph 36, Absatz eins, Ziffer 11, genannten Sachverhalten an die FMA unterlässt;
- Ziffer 13Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 2006,)
- Ziffer 14die in Paragraph 23, Absatz eins, Ziffer 3 a, festgelegten Grenzen verletzt;
- Ziffer 15den Veranlagungsvorschriften des Paragraph 25, zuwiderhandelt oder
- Ziffer 16Pensionskassengeschäfte durchführt, die nicht dem bewilligten Geschäftsplan entsprechen,