Durchführung eines automatisationsunterstützen Datenverkehrs mit den öffentlichen Universitäten über deren Datenverbund
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 98 aus 2012,
römisch fünf
Paragraph 2
30.03.2012
61/01 Familienlastenausgleich
Zusätzlich zu Anfragen gemäß Paragraph eins, sind periodisch programmgesteuerte Überprüfungen der Anspruchsvoraussetzungen gewährter Beihilfen im Rahmen des Datenaustausches vorzunehmen. Derartige Anfragen gemäß Paragraph 46 a, Absatz 2, Ziffer 4, des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 an den Datenverbund der öffentlichen Universitäten und dessen Rückmeldung sind mittels Datenleitung durchzuführen.
22.10.2025
20007770
NOR40137878