Wenn die Kapitalerträge von Wertpapieren stammen, die in einem Depot sind, wenn der Depotinhaber ein anderes in- oder ausländisches Kreditinstitut ist und die Kapitalerträge an den Depotinhaber ausbezahlt werden.
Auslands-KESt VO 2012
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 92 aus 2012,
Paragraph 3
29.03.2012
Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 5,
Ein Kapitalertragsteuerabzug von Kapitalerträgen im Sinne des Paragraph 27, Absatz 2, Ziffer eins, Litera a, bis c des Einkommensteuergesetzes 1988, deren Schuldner weder Wohnsitz noch Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat, unterbleibt in folgenden Fällen: