Absatz eins,Dieses Bundesgesetz regelt die Pensionsansprüche der in Vollbeschäftigung und ständiger Verwendung stehenden Bundesbediensteten österreichischer Staatsbürgerschaft, deren Dienstverhältnis durch
- Litera adas Schauspielergesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1922,, oder
- Litera bden Kollektivvertrag für das technische Personal der Bundestheater
– im folgenden Bundestheaterbedienstete genannt – geregelt ist, sowie ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen. Auf Bundestheaterbedienstete, die nach dem 31. Dezember 1975 geboren sind, sind anstelle der für die vor dem 1. Jänner 1976 geborenen Bundestheaterbediensteten geltenden pensionsrechtlichen Vorschriften über das Beitrags- und Leistungsrecht die entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften, insbesondere das Allgemeine Sozialversicherungsrecht (ASVG), Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1955,, und das Allgemeine Pensionsgesetz (APG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 142 aus 2004,, anzuwenden.