Absatz einsDie Spar- und Tilgungszahlungen der Bausparer sind für das Bauspargeschäft, vor allem zur angemessenen Verkürzung der Wartezeit, einzusetzen. Sie bilden mit verfügbaren Eigen- und Fremdmitteln sowie mit den wartenden Bausparern gutgeschriebenen kapitalisierten Zinsen die Zuteilungsmasse. Für künftige Auszahlungsverpflichtungen müssen zu Lasten der Zuteilungsmasse notwendige Vorsorgen in einem durch die kaufmännische Sorgfaltspflicht und die besonderen bauspartechnischen Liquiditätserfordernisse gebotenen Ausmaß getroffen werden.