Freiwilligengesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2012,
BG
Paragraph 40
01.06.2012
31.08.2023
FreiwG
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Ansuchen um Gewährung von Zuwendungen sind unter Anschluss der Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz einzubringen.
30.07.2026
20007753
NOR40137471