Freiwilligengesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2012,
BG
Paragraph 16
01.06.2012
31.08.2023
FreiwG
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Die Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 80 aus 1965,, sind sowohl im Verhältnis zwischen dem Träger des Freiwilligen Sozialjahres und dem/der Teilnehmer/in als auch zwischen dem Träger der Einsatzstelle und dem/der in dieser Einsatzstelle tätigen Teilnehmer/in sinngemäß anzuwenden.
30.07.2026
20007753
NOR40137447